Was darf in die Arena mitgenommen werden, was nicht?
Eine Veranstaltung dieser Größenordnung unterliegt besonderen Auflagen am 26.Oktober. Deshalb schonmal ein Hinweis, der die Sicherheit betrifft.
Das Mitführen folgender Sachen ist verboten:
- Waffen oder gefährliche Gegenstände (bspw. Taschenmesser) sowie Sachen, die, wenn sie geworfen werden, bei Personen zu Körperverletzungen führen können
- Gassprühflaschen (bspw. Haarspray, Deo), ätzende oder färbende Substanzen oder Druckbehälter für leicht entzündliche oder gesundheitsschädigende Gase, ausgenommen handelsübliche Taschenfeuerzeuge
- Behältnisse, die aus zerbrechlichem oder splitterndem Material hergestellt sind
- Sperrige Gegenstände wie große Taschen oder große Rucksäcke
- Sämtliche Getränke, Speisen und Drogen
- Rassistisches, fremdenfeindliches und radikales Propagandamaterial
Wir weisen daraufhin: Das Taschen, mitgeführte Behältnisse und Kleidung, wie Mäntel, Jacken und Umhänge auf ihren Inhalt hin kontrolliert werden können. Besucher, die mit der Sicherstellung von Gegenständen, die zu einer Gefährdung der Veranstaltung oder von Besuchern führen können, durch Kontroll- oder Ordnungsdienst nicht einverstanden sind, werden von der Veranstaltung ausgeschlossen. Ein Anspruch der zurückgewiesenen Besucher auf Erstattung des Eigenanteils besteht nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Guetzlaff
Projektbegleitung Kirchenkreisamt Meppen